Bedeutung UV-durchlässigen Glases bzw. Behälters für die Herstellung von photonenangereicherten Bioprodukten
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Die wichtigste Quelle optischer Strahlung ist das Sonnenlicht, allerdings wird es beim Durchtritt durch die Atmosphäre zu etwa einem Drittel absorbiert und in seiner spektralen Verteilung verändert.
Das Absorptionsvermögen der Atmosphäre steht in Abhängigkeit von der Länge des Lichtweges in der Atmosphäre (also dem Winkel, unter dem das Sonnenlicht einfällt), der Menge von Wassertröpfchen in den Wolken, anderen lichtbrechenden und -absorbierenden Partikeln (wie Staub und Ruß) und der Absorption durch Ozon, molekularem Sauerstoff sowie Wasserdampf.
Entsprechend den Festlegungen des CIE (Comité International d'Eclérage) sind für die einzelnen Lichtarten Grenzen der Wellenlängenbereiche definiert (Hillenkamp & Grabbe, 1993):
Das UV-Licht ist unsichtbar und besteht aus 3 Komponenten:
- UV-C: 200 (193) nm - 280 nm: UV-C-Strahlung wird normalerweise vollständig von der Ozonschicht der Stratosphäre absorbiert und ist auf Meereshöhe nicht mehr nachweisbar.
- UV-B: Wellenlänge 280 nm - 315 nm, verantwortlich für Sonnenbrand und Spätbräunung, durchdringt kein Fensterglas, wohl jedoch Quarzglas.
- UV-A: 315 nm - 400 nm: verantwortlich für Frühbräunung und Sonnenbrand bei hohen Dosen, durchdringt das Fensterglas.
- UVA-2: Wellenlänge 315 bis 340 nanometer.
- UVA-1: Wellenlänge 340 bis 400 nanometer.
Die Gesamtdosis der auf die Erdoberfläche treffenden UV-Strahlung beträgt ca. 2 bis 6 mW/cm², wovon ca. 0.1 bis 0.5 mW/cm² auf den UV-B-Bereich entfallen (Kochevar, Pathak & Parrish, 1987).
Da Glas in Abhängigkeit von seiner Dicke sehr viel UV-B-Strahlung und einen Teil der UV-A-Strahlung absorbiert, enthält das Sonnenspektrum innerhalb geschlossener Räume nur sehr wenig UV-B und etwas UV-A.
Sofern die Photonenanreicherung von Naturprodukten direkt im Freien erfolgt, speichern sie auch UV-B und UV-A-Strahlung. Sofern Naturprodukte jedoch in Flaschen besonnt werden, sollten diese aus UV-durchlässigem Glas bestehen, damit auch UV-B und UV-A-Strahlung - außer dem übrigen Licht - eindringen kann.
Bei den Hautkrankheiten kommen UVA- und UVB-Licht therapeutisch zur Anwendung.
Sichtbares Licht: 400 nm - 760 nm
Unsichtbares Infrarot-Licht (IR): 760 nm - (10 µm) 1 mm
Die Gesamtdosis der auf die Erdoberfläche treffenden UV-Strahlung beträgt ca. 2 bis 6 mW/cm², wovon ca. 0.1 bis 0.5 mW/cm² auf den UV-B-Bereich entfallen (Kochevar, Pathak & Parrish, 1987).
Heute wo viele Nahrungsmitteln in Gewächshäusern gedeihen, kann schon eine spektrale Verzerrung des natürlichen Lichts durch Glas eine Rolle spielen. So wie auch der Mensch durch Fenster- und Brillenglas des für seine Gesundheit und Vitalität wichtigen UV-Spektralbereiches beraubt wird, so erhalten auch Gemüsepflanzen bei Abschirmung durch Glas oder Kunststoff eine mangelnde Resistenz gegen Krankheiten und Schädlinge.
Dieses Problem ist bis heute nicht völlig erkannt. Nur wenige Wissenschaftler versuchen Abhilfe zu schaffen, so der Solarforscher Jürgen Kleinwächter. Er entwickelt Gewächshausdächer aus Spezialglas, Acryl oder Folien die für UV-Licht durchlässig sind.
UV-durchlässige Plastikfenster produzieren z.B. Fa. Röhm oder Glas Sanolux von Fa. Desag
Aus obigen Ausführungen lässt sich klar ableiten, daß jene Naturprodukte, die nach Jakob Lorbers Richtlinien zur Herstellung von photonenangereicherten Naturprodukten besonnt werden, dem vollen Spektrum des Sonnenlichtes ausgesetzt werden sollen! Soweit Produkte in Flaschen besonnt werden (z.B. Mohnblütenöl, Arnika), sollten diese daher aus uv-durchlässigem Material bestehen und immer sehr frei von Staub gehalten werden!
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