1) Ohne ehrliche und schonungslose Auseinandersetzung mit den Fehlern und Vergehen der eigenen Vergangenheit, d.h. ohne Suche nach der Wahrheit, Reue und Unterlassen der Sünden kann niemand seine Schuld bereinigen. (a jl.hag2.196,16-18)
2) Jesus verzeiht jedem Sünder, der seine Fehler und Untaten bereut und demütig zum Guten zurückkehrt; Jesus richtet und verurteilt nicht. (a jl.ev04.018,04 f.)
3) Häufige und ehrliche Erforschung seines Gewissens ist empfehlenswert, weil dadurch die ganze Größe der Sünden und Laster erst erkennbar wird. Dann sollte man vor ihnen Abscheu bekommen, sie ernsthaft bereuen und den Vorsatz fassen, keine weitere Sünde mehr zu begehen. (a jl.ev07.163,17 f.)
4) Bei Uneinsichtigkeit und Verharren in Bosheit bleibt eine Sündenlast so lange bestehen, bis man die Sünde erkennt, bereut, verabscheut und völlig ablegt hat und nicht wieder begeht. (a jl.ev08.194,05)
zu 2) Bereuen der Fehler, demütige Rückkehr zum Wahren und Guten, Einhalten der Gottes- und Nächstenliebe und Meiden weiterer Sünden bringt positive Früchte. a Jesus ist »keines Menschen Feind, sondern ein Wohltäter aller, die zu Ihm kommen und Hilfe bei Ihm suchen. Er ist zwar wohl ein Feind der Sünde, aber nicht des Sünders, der seine b Sünde bereut und c demütig zum Guten zurückkehrt. Von Ihm ist noch kein Mensch gerichtet und verurteilt worden, und wären seiner Sünden mehr gewesen als des Sandes im Meer und des Grases auf der Erde. (a jl.ev04.018,04 f.; b+c jl.him2.322,06a)
zu 3) Um seine Fehler zu erkennen und sie loszuwerden, empfahl Jesus: a »Es ist für euch gut, daß ihr euer Gewissen genau durchforscht und so die ganze Größe all eurer Sünden und Laster, die ihr begangen habt, durchschaut. Habt ihr das getan, dann habt ihr euch fürs erste der Sünden entäußert, werdet auch einen rechten Abscheu vor ihnen überkommen und sie wahrhaft im Herzen bereuen; dazu werdet ihr dann auch leicht und wirksam den festen Vorsatz fassen, ja keine Sünde mehr zu begehen.« (a jl.ev07.163,17 f.)
zu 4) Bei Uneinsichtigkeit und Starrsinn bleibt die Schuld bis zur Einhaltung der Bedingungen für Selbstbereinigung von Sünden: a »Sieht der Bruder sein an dich begangenes Unrecht aber nicht ein und verharrt in seiner Bosheit, da ... werden dem Bruder seine Sünden bleiben, solange er sie sich selbst nicht gänzlich vergibt, was dadurch geschehen kann, daß er sie völlig als Sünden erkennt, sie an sich verabscheut und vollends ablegt und nicht mehr begeht.« (a jl.ev08.194,05)